Rechtliches

Pitch Control

Nutzungsbedingungen für Pitch Control von Parkn'Sleep, als Miete oder als Kauf.

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Diese Nutzungsbedingungen regeln den Vertrag zwischen der parknsleep AG und dem Gastgeber über das Angebot Pitch Control, wahlweise als Miete oder als Kauf. Sie gelten ergänzend zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Parkn'Sleep.

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

Vertragsparteien sind die parknsleep AG (nachfolgend parknsleep) und der Gastgeber, der Pitch Control mietet oder kauft. Der Gastgeber handelt im Rahmen seiner gewerblichen, beruflichen oder öffentlichen Tätigkeit. Dieser Vertrag richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Gemeinden und Tourismusorganisationen, nicht an Konsumenten.

Diese Bedingungen gelten für das Angebot Pitch Control, unabhängig davon, ob der Gastgeber die Miete oder den Kauf wählt. Ergänzend gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen von Parkn'Sleep. Bei Widersprüchen gehen diese besonderen Bedingungen für Pitch Control vor.

2. Vertragsgegenstand

Pitch Control macht bestehende Stellplätze des Gastgebers separat reservierbar. Der Gegenstand umfasst drei Teile.

  • Das Panel vor Ort. Ein solarbetriebenes, autarkes Gerät, das in das Parkn'Sleep-Schild integriert ist. Ein Panel bedient zwei Stellplätze und zeigt je Platz Reservation, Aufenthaltsdauer und Fahrzeugkennzeichen.
  • Die Software und das Reservationssystem. Die Plätze werden im Voraus buchbar, bleiben aber spontan anfahrbar. Der Gastgeber steuert Verfügbarkeit, Preise und Kalender über das Dashboard.
  • Den Betrieb über Parkn'Sleep. Buchung, Anzeige und Gästeinformation laufen automatisch über die Plattform.

Die Hardware wird von Camigo (mobile emotion GmbH, Wangen im Allgäu) produziert. parknsleep ist der Vertragspartner des Gastgebers und übernimmt das Angebot in der Schweiz.

3. Miete (Abo)

Die Miete ist der empfohlene Weg. Der Gastgeber mietet das Panel für CHF 59 pro Panel und Monat. Darin ist der volle Betrieb enthalten: Hardware und Software, laufende Wartung sowie der Ersatz von Panels, wenn sie defekt sind oder durch eine neue Version abgelöst werden.

Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Inbetriebnahme. Danach läuft das Abo unbefristet weiter und ist mit einer Frist von einem Monat jeweils auf das Monatsende kündbar. Die Kündigung ist nicht an das Jahresende gebunden.

Das Panel bleibt im Eigentum von parknsleep. Bei Vertragsende holt parknsleep das Panel ab und trägt die Deinstallation.

4. Kauf (Fixpreis)

Als Alternative zur Miete kann der Gastgeber das Panel einmalig für CHF 1300 pro Panel kaufen. Mit vollständiger Bezahlung geht das Panel in sein Eigentum über.

Nach dem Kauf zahlt der Gastgeber EUR 10 pro Panel und Monat für den Support der Hardware und den Betrieb der Software. Das Reservationssystem läuft also auch nach dem Kauf weiter über parknsleep.

Im Kauf nicht enthalten ist der Ersatz von Panels bei Veralterung: Wird eine neue Version nötig, trägt der Gastgeber die Kosten selbst. Ebenso trägt der Gastgeber das Risiko bei Vandalismus und Diebstahl, da das Panel ihm gehört. Der kostenlose Ersatz in diesen Fällen gilt nur im Miet-Abo.

5. Transaktionsgebühr

Auf die Buchungsumsätze der Plätze, die über Pitch Control laufen, erhebt parknsleep eine Transaktionsgebühr. Sie beträgt regulär 15 Prozent und sinkt auf 10 Prozent, sobald ein Panel installiert ist.

Die Transaktionsgebühr gilt in beiden Modellen, bei Miete und bei Kauf.

6. Installation und Inbetriebnahme

Die Installation kostet CHF 290 pro Auftrag. Nach der Anmeldung vereinbaren parknsleep und Gastgeber einen Termin, und ein Techniker installiert das Panel vor Ort.

Der Gastgeber stellt den Zugang zum Standort sicher und sorgt dafür, dass das Panel wie vorgesehen montiert werden kann. Auf Wunsch wird zusätzlich ein Buchungs-Widget auf der Website des Gastgebers eingerichtet.

7. Pflichten des Gastgebers

Der Gastgeber verantwortet einen geeigneten Standort für das Panel. Dazu gehört ausreichend Licht für den Solarbetrieb, freie Zugänglichkeit und dass das Panel nicht zugestellt oder beschattet wird.

Der Gastgeber hält seine Angaben zu Plätzen, Verfügbarkeit und Preisen aktuell und betreibt die Plätze im Rahmen der geltenden Vorschriften. Kurtaxen und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden laufen über das Standardsystem von Parkn'Sleep und gelten für alle Plätze.

8. Support und Störungsbehebung

parknsleep ist für den Gastgeber die erste Anlaufstelle und übernimmt den First-Level-Support für Gastgeber und Camper. Den Second-Level-Support für die Software stellt der Hardware-Partner Camigo sicher.

parknsleep betreibt das Reservationssystem mit angemessener Sorgfalt und behebt Störungen möglichst rasch. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

9. Hardwareausfall, Ersatz und Gewährleistung

Im Miet-Abo trägt parknsleep die Hardware vollständig. Ein defektes Panel wird kostenlos und möglichst bald repariert oder ersetzt. Ebenso ersetzt parknsleep ein Panel bei Vandalismus oder Diebstahl sowie dann, wenn es durch eine neue Version abgelöst wird. Das Panel bleibt Eigentum von parknsleep.

Beim Kauf gehört das Panel dem Gastgeber. Der Support über die monatliche Gebühr deckt Betrieb und Softwarepflege ab, nicht aber den Ersatz der Hardware. Ersatz bei Veralterung, Vandalismus oder Diebstahl trägt der Gastgeber selbst.

10. Haftung

parknsleep haftet für Schäden aus diesem Vertrag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

parknsleep haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen oder Folgeschäden, die aus einer vorübergehenden Störung oder dem Ausfall eines Panels entstehen.

11. Zahlung und Abrechnung

Die Miete wird monatlich direkt über die Plattform mit den Buchungen des Gastgeber-Accounts verrechnet. parknsleep zieht Miete, Support und Transaktionsgebühr von den Buchungsumsätzen ab und zahlt dem Gastgeber den Saldo monatlich aus.

Decken die Umsätze eines Monats die fälligen Gebühren nicht, bleibt der Fehlbetrag stehen und wird mit den Umsätzen der Folgemonate verrechnet. Besteht am Jahresende ein Fehlbetrag, stellt parknsleep dafür Rechnung.

12. Laufzeit, Kündigung und Rückgabe

Für die Laufzeit und Kündigung des Miet-Abos gilt Abschnitt 3: zwölf Monate Mindestlaufzeit, danach mit einem Monat auf Monatsende kündbar. Bei Vertragsende holt parknsleep das Panel ab und trägt die Deinstallation.

parknsleep kann die Konditionen, also Miete, Support und Transaktionsgebühr, nur auf das Folgejahr anpassen, nicht im laufenden Jahr. Eine Anpassung wird mindestens zwei Monate vor Jahresende angekündigt. Der Gastgeber kann in diesem Fall bis zum Jahresende kündigen.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen, insbesondere bei wiederholtem oder schwerem Vertragsverstoss.

13. Datenschutz und Daten

parknsleep bearbeitet Personendaten nach der Datenschutzerklärung von Parkn'Sleep. Buchungs-, Platz- und Nutzungsdaten werden verwendet, um das Reservationssystem zu betreiben, abzurechnen und zu verbessern.

Daten, die über das Panel erfasst werden, etwa Fahrzeugkennzeichen und Aufenthaltsdauer, dienen dem Betrieb vor Ort und der Buchungsabwicklung.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der parknsleep AG in Luzern.